# THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen

Wer ein rein batterieelektrisches Auto der Klasse M1 auf sich zugelassen hat, gilt nach § 7 der 38. BImSchV als Betreiber eines nicht öffentlichen Ladepunktes und kann sich die geladene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Für das nicht öffentliche Laden gilt ein pauschaler Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, unabhängig von der tatsaechlichen Fahrleistung. Ladepunktbetreiber und damit Berechtigter ist ausdrücklich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht der Eigentümer der Wallbox; wer eine Wallbox betreibt, aber kein Elektrofahrzeug auf sich zugelassen hat, kann über diesen Weg nichts geltend machen. Eine messgenaue Abrechnung ist auch dann nicht möglich, wenn die private Ladestation einen eigenen geeichten Zähler hat, es bleibt in jedem Fall beim Schaetzwert. Das Umweltbundesamt zahlt selbst kein Geld aus, es stellt nur die Bescheinigung aus; die Vergütung kommt von einem Quotenhaendler, der die Mengen buendelt und an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen weitergibt. Wichtigste Bedingung ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der Halter, Erstzulassung, Fahrzeugidentifizierungsnummer und Fahrzeugklasse lesbar hervorgehen müssen. Die Anrechnung ist pro Fahrzeug nur einmal je Kalenderjahr möglich; bei Halterwechsel im laufenden Jahr erhält sie, wer zuerst den Antrag stellt. Bei Privatpersonen ist die Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistung weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig. Wichtig für Selbstmelder: Nach der Vollzugsseite des Umweltbundesamtes sind Anträge ab dem 17. April 2026 gebührenpflichtig (Rahmen 94,60 bis 6.500 Euro), was bei einem einzelnen Privatfahrzeug die Prämie übersteigen kann; wer über einen Pooling-Dienstleister meldet, ist selbst nicht Antragsteller beim UBA.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | THG-Quote, Mobilität |
| Frist | 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres (Meldung an das UBA nach § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Reines Batterieelektrofahrzeug (BEV), Plug-in-Hybride und Range Extender sind nach § 7 nicht anrechenbar
- Fahrzeug muss zulassungspflichtig und in Deutschland zugelassen sein
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite genuegt), Angaben müssen vollständig lesbar sein
- Nur einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, unabhängig von der Zahl der Halter im Jahr
- Voller Schaetzwert auch bei unterjähriger Zulassung oder Abmeldung, keine anteilige Kuerzung
- Meldung an das Umweltbundesamt spätestens bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres
- Bei Verkauf des Fahrzeugs muss der bisherige Halter den Kaeufer über eine bereits erfolgte Bescheinigung informieren (§ 7 Abs. 5)

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Kaufprämien und Ladeinfrastrukturförderung; nicht kombinierbar mit einer zweiten THG-Bescheinigung für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr und nicht mit einer Abrechnung derselben Menge als öffentlicher Ladepunkt nach § 6

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen beantragen?

THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Reines Batterieelektrofahrzeug (BEV), Plug-in-Hybride und Range Extender sind nach § 7 nicht anrechenbar

### Wo gilt THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen beantragen?

15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres (Meldung an das UBA nach § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Kaufprämien und Ladeinfrastrukturförderung; nicht kombinierbar mit einer zweiten THG-Bescheinigung für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr und nicht mit einer Abrechnung derselben Menge als öffentlicher Ladepunkt nach § 6 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq_vollzug_38._bimschv_0.pdf
- Antragstellung: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/thg-quote-fuer-reine-elektro-pkw-fahrzeugklasse-m1-privatpersonen-umweltbundesamt-beschein
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/thg-quote-fuer-reine-elektro-pkw-fahrzeugklasse-m1-privatpersonen-umweltbundesamt-beschein
