# Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 15 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung, Sport |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren
- Bezug von Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Nachweis des Angebots, etwa Vereinsbeitrag oder Kursgebühr
- Antrag beim Jobcenter, Sozialamt oder der kommunalen Stelle

## Kombinierbarkeit

Weitere Leistungen aus dem Bildungspaket

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren

### Wie viel Geld gibt es bei Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Der Höchstbetrag beträgt 15 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit anderen Förderungen kombinieren?

Weitere Leistungen aus dem Bildungspaket Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-jobcenter-sozialaemter-und-familienkassen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-jobcenter-sozialaemter-und-familienkassen
