# Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG)

Erben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner das vom Verstorbenen bis zum Erbfall selbst bewohnte Familienheim, bleibt es erbschaftsteuerfrei, ohne Größenbegrenzung. Kinder und Enkel verstorbener Kinder erhalten dieselbe Befreiung, allerdings nur soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Der Haken ist die Behaltensfrist: Der Erwerber muss unverzüglich selbst einziehen und die Wohnung zehn Jahre lang selbst nutzen. Wer vorher auszieht, verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit hindern an der Selbstnutzung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erwerb von Todes wegen durch Ehegatte, Lebenspartner, Kind oder Enkel eines verstorbenen Kindes
- Der Erblasser hat die Wohnung bis zum Erbfall selbst bewohnt oder war aus zwingenden Gründen daran gehindert
- Unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber
- Selbstnutzung über zehn Jahre nach dem Erwerb
- Bei Kindern und Enkeln: Befreiung nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche

## Kombinierbarkeit

Verbraucht den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG nicht

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG) beantragen?

Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erwerb von Todes wegen durch Ehegatte, Lebenspartner, Kind oder Enkel eines verstorbenen Kindes

### Wo gilt Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Verbraucht den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG nicht Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerfreies-familienheim-im-erbfall-fuer-ehegatten-und-kinder-13-absatz-1-nummer-4b-und-4
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerfreies-familienheim-im-erbfall-fuer-ehegatten-und-kinder-13-absatz-1-nummer-4b-und-4
