# Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)

Auch Beiträge und Spenden an Wählervereinigungen ohne Parteicharakter werden mit 50 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Verein muss ausschließlich darauf gerichtet sein, mit eigenen Wahlvorschlaegen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene teilzunehmen. Er muss bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen oder der Wahlbehörde die Teilnahme an der nächsten Wahl angezeigt haben. Nimmt der Verein an der nächsten Wahl nicht teil, gilt die Ermäßigung nur für Zahlungen bis zum Wahltag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.650 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Verein ohne Parteicharakter mit ausschließlich wahlbezogenem Zweck
- Mandat bei der letzten Wahl oder angezeigte Teilnahme an der nächsten Wahl
- Zuwendungsbestätigung des Vereins
- Angabe in der Einkommensteuererklärung

## Kombinierbarkeit

Nicht mit dem Sonderausgabenabzug für dieselben Beträge kombinierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (12):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (4):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Verein ohne Parteicharakter mit ausschließlich wahlbezogenem Zweck

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.650 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG) beantragen?

Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit dem Sonderausgabenabzug für dieselben Beträge kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)?

Für diesen Antrag sind 12 Angaben und 4 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-spenden-an-kommunale-waehlervereinigungen-paragraf-34g-estg-finanz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerermaessigung-fuer-spenden-an-kommunale-waehlervereinigungen-paragraf-34g-estg-finanz
