# Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Bescheinigung durch Denkmalbehörde oder Gemeinde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Wohneigentum, Kultur |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude ist Baudenkmal oder liegt in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in dem jeweiligen Jahr
- Voraussetzungen der §§ 7h oder 7i EStG erfüllt, inklusive Bescheinigung der zuständigen Stelle
- Abzug nur bei einem Gebäude, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bei zwei Gebäuden

## Kombinierbarkeit

Schließt für dieselben Aufwendungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG aus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG) beantragen?

Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude ist Baudenkmal oder liegt in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich

### Wie viel Geld gibt es bei Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Schließt für dieselben Aufwendungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG aus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/steuerbeguenstigung-fuer-selbst-genutzte-denkmale-und-gebaeude-in-sanierungsgebieten-10f-e
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/steuerbeguenstigung-fuer-selbst-genutzte-denkmale-und-gebaeude-in-sanierungsgebieten-10f-e
