# Start.in.RLP Gründungsstipendium

Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung |
| Frist | Runde 2026 geschlossen, neuer Aufruf für 2027 ab Dezember 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 18 Jahre alt, gewerbliche Gründung mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz
- Keine anderweitige unternehmerische Tätigkeit
- Kein paralleler Bezug von Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung
- Bezahlte Nebentätigkeit höchstens 20 Stunden pro Woche
- Eintragung ins Handels- oder Gewerberegister
- Erstberatung über einen akkreditierten Netzwerkpartner

## Kombinierbarkeit

Nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Start.in.RLP Gründungsstipendium beantragen?

Start.in.RLP Gründungsstipendium richtet sich an Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Mindestens 18 Jahre alt, gewerbliche Gründung mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz

### Wie viel Geld gibt es bei Start.in.RLP Gründungsstipendium?

Der genannte Höchstbetrag von 1.000 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Start.in.RLP Gründungsstipendium?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Start.in.RLP Gründungsstipendium vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Start.in.RLP Gründungsstipendium beantragen?

Runde 2026 geschlossen, neuer Aufruf für 2027 ab Dezember 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Start.in.RLP Gründungsstipendium mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Start.in.RLP Gründungsstipendium?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://gruenden.rlp.de/foerderung-finanzierung/zuschuesse
- Antragstellung: https://gruenden.rlp.de/start-in-rlp
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/start-in-rlp-gruendungsstipendium-ministerium-fuer-wirtschaft-tourismus-energie-und-klimas
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/start-in-rlp-gruendungsstipendium-ministerium-fuer-wirtschaft-tourismus-energie-und-klimas
