# Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil

Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Praesident des Deutschen Bundestages |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Antrag bis 30.09. des Anspruchsjahres, Festsetzung bis 15.02. des Folgejahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Partei im Sinne des Parteiengesetzes
- Zuwendungen im Rechenschaftsbericht nachgewiesen
- Nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person werden angerechnet
- Einhaltung der relativen Obergrenze: staatliche Mittel dürfen die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen

## Kombinierbarkeit

Wählerstimmenanteil nach Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 1 und 2 Parteiengesetz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil beantragen?

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Partei im Sinne des Parteiengesetzes

### Wo gilt Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil beantragen?

Antrag bis 30.09. des Anspruchsjahres, Festsetzung bis 15.02. des Folgejahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil mit anderen Förderungen kombinieren?

Wählerstimmenanteil nach Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 1 und 2 Parteiengesetz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html
- Antragstellung: https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staatliche-teilfinanzierung-der-parteien-zuwendungsanteil-praesident-des-deutschen-bundest
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staatliche-teilfinanzierung-der-parteien-zuwendungsanteil-praesident-des-deutschen-bundest
