# Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG

Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Ehrenamt, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Empfänger ist eine nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG steuerbefreite Körperschaft
- Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster oder vereinfachter Nachweis bei Kleinbeträgen
- Höchstbetrag 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder 4 Promille der Umsätze und Lohnsummen
- Mitgliedsbeiträge bei Sport, Freizeit und Heimatpflege sind vom Abzug ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG beantragen?

Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Empfänger ist eine nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG steuerbefreite Körperschaft

### Wie viel Geld gibt es bei Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/spendenabzug-fuer-zuwendungen-an-gemeinnuetzige-vereine-nach-paragraf-10b-estg-bundesminis
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/spendenabzug-fuer-zuwendungen-an-gemeinnuetzige-vereine-nach-paragraf-10b-estg-bundesminis
