# Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)

Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Energie |
| Frist | Vorschrift weggefallen; Nachfolgeregelung ist Paragraf 22b EEG 2023 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen) beantragen?

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen) richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Unternehmen. Weitere Einschränkungen der Zielgruppe nennt der Fördergeber nicht.

### Wo gilt Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen) beantragen?

Vorschrift weggefallen; Nachfolgeregelung ist Paragraf 22b EEG 2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__36g.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__22b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderregelungen-fuer-buergerenergiegesellschaften-in-den-eeg-ausschreibungen-paragraf-36g
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderregelungen-fuer-buergerenergiegesellschaften-in-den-eeg-ausschreibungen-paragraf-36g
