# Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer eigenen Förderrichtlinie um. Gefördert werden investive Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur; die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte ist zusammen mit der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung ist laufend möglich, der letzte Antragstermin ist der 30. Juni 2028.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | 30.06.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein
- Investive Maßnahme erforderlich, reine Konzeptförderung nur über das Programm Ab aufs Rad
- Für Mittelabruf im laufenden Jahr Antragstellung bis 30. Juni

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein beantragen?

Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein beantragen?

30.06.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/radverkehr/foerderprogramm_StadtLand_FAQ
- Antragstellung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/radverkehr/foerderprogramm_StadtLand_FAQ
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsfoerderung-in-schleswig-holstein-ministerium-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-stadt-und-land-radverkehrsfoerderung-in-schleswig-holstein-ministerium-fuer
