# Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)

Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (Terminals). Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen. Anlagen mit Schiene/Straße bewilligt das EBA, Anlagen mit Wasserstraßenanbindung die GDWS.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Schiene/Straße) bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Wasserstraße) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Mobilität, THG-Quote |
| Frist | laufend, Richtlinie vom 23.11.2022, tritt am 31.12.2026 außer Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen in privater Rechtsform
- Die Anlage muss diskriminierungsfrei allen Nutzern öffentlich zugänglich sein
- Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens über eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Kapitalwertmethode
- Bei Neubau mit einer Förderquote über 50 Prozent ist der Betrieb der Anlage auszuschreiben
- Zweckbindungsfrist von 20 Jahren

## Kombinierbarkeit

Kumulierung möglich, die maximale Förderquote von 80 Prozent darf nicht überschritten werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) beantragen?

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Unternehmen in privater Rechtsform

### Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) beantragen?

laufend, Richtlinie vom 23.11.2022, tritt am 31.12.2026 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierung möglich, die maximale Förderquote von 80 Prozent darf nicht überschritten werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node.html
- Antragstellung: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-von-investitionen-in-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs-k
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-zur-foerderung-von-investitionen-in-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs-k
