# Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 180.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Ehrenamt, Kultur, Sonstiges |
| Frist | laufend, Fristen legen die einzelnen LEADER-Regionen mit ihren Aufrufen fest |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung über die zuständige Lokale Aktionsgruppe nach öffentlichem Aufruf
- Projekt muss der regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen
- Projektstandort im anerkannten LEADER-Gebiet

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens beantragen?

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens richtet sich an Kommunen, Vereine, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragstellung über die zuständige Lokale Aktionsgruppe nach öffentlichem Aufruf

### Wie viel Geld gibt es bei Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 180.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens beantragen?

laufend, Fristen legen die einzelnen LEADER-Regionen mit ihren Aufrufen fest Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/regionalbudget-fuer-kleinprojekte
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/regionalbudget-fuer-kleinprojekte
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/regionalbudget-fuer-kleinprojekte-in-den-leader-regionen-nordrhein-westfalens-bezirksregie
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/regionalbudget-fuer-kleinprojekte-in-den-leader-regionen-nordrhein-westfalens-bezirksregie
