# Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Die Leistung kann als Sachlieferung oder als Kostenerstattung erbracht werden. Eine Zuzahlung fällt bei diesen Produkten nicht an.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 42 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Versorgung in haeuslicher Umgebung, auch in einer ambulant betreuten Wohngruppe
- Pflege durch Angehoerige oder andere nicht erwerbsmäßig taetige Pflegepersonen oder durch einen Pflegedienst

## Kombinierbarkeit

Unabhängig von Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

### Wie viel Geld gibt es bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Der Höchstbetrag beträgt 42 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit anderen Förderungen kombinieren?

Unabhängig von Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Antragstellung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-pflegekassen-bei-den-gesetzlichen-krankenkassen-private-pf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-pflegekassen-bei-den-gesetzlichen-krankenkassen-private-pf
