# Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)

Vor der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht ein persönlicher Freibetrag, dessen Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind und für Enkel verstorbener Kinder, 200.000 Euro für die übrigen Enkel, 100.000 Euro für die weiteren Personen der Steuerklasse I wie Eltern und Großeltern im Erbfall, und jeweils 20.000 Euro für die Steuerklassen II und III. Für Immobilienübertragungen ist das der Hebel schlechthin. Der Haken: Der Freibetrag steht nur alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, weshalb größere Vermögen typischerweise in Etappen übertragen werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 500.000 Euro |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Wohneigentum |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbers oder Erblassers
- Zuordnung zur Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis
- Freibetrag steht je Erwerber und Zuwendendem alle zehn Jahre neu zur Verfügung

## Kombinierbarkeit

Zusätzlich zur Familienheimbefreiung nach § 13 ErbStG und zum Abschlag nach § 13d ErbStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG) beantragen?

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbers oder Erblassers

### Wie viel Geld gibt es bei Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)?

Der Höchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusätzlich zur Familienheimbefreiung nach § 13 ErbStG und zum Abschlag nach § 13d ErbStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/persoenliche-freibetraege-bei-erbschaft-und-schenkung-16-erbstg-bund-erhebung-durch-die-er
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/persoenliche-freibetraege-bei-erbschaft-und-schenkung-16-erbstg-bund-erhebung-durch-die-er
