# Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Gefördert wird der vollständige Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei ausgewählten Ackerkulturen, Dauerkulturen und im Gemuesebau. Die Prämie ist nach Kulturgruppen gestuft und beträgt in der ersten Stufe 150 Euro je Hektar. Der Verzicht muss auf der gesamten angemeldeten Fläche und über die gesamte Vegetationsperiode eingehalten werden. Kontrolliert wird über Aufzeichnungen und Vor-Ort-Kontrollen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 150 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Natur und Umwelt |
| Frist | 15. Mai jährlich (Sammelantrag) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den angemeldeten Flächen
- Anbau einer förderfähigen Kultur
- Führen der vorgeschriebenen Aufzeichnungen
- Jährliche Beantragung im Sammelantrag

## Kombinierbarkeit

Direktzahlungen, weitere Öko-Regelungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel beantragen?

Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den angemeldeten Flächen

### Wie viel Geld gibt es bei Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel?

Der Höchstbetrag beträgt 150 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel beantragen?

15. Mai jährlich (Sammelantrag) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, weitere Öko-Regelungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Antragstellung: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oeko-regelung-6-verzicht-auf-chemisch-synthetische-pflanzenschutzmittel-bundesministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oeko-regelung-6-verzicht-auf-chemisch-synthetische-pflanzenschutzmittel-bundesministerium
