# Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend, Saetze sinken halbjährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Direktbelieferung von Hausbewohnern mit Solarstrom aus derselben Immobilie
- Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
- Einhaltung der Voraussetzungen des Paragraf 21 Absatz 3 und Paragraf 48a EEG
- Zuschlagshöhe richtet sich nach Inbetriebnahmezeitpunkt und installierter Leistung

## Kombinierbarkeit

EEG-Einspeisevergütung für den nicht direkt gelieferten Strom

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mieterstromzuschlag nach EEG beantragen?

Mieterstromzuschlag nach EEG richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Direktbelieferung von Hausbewohnern mit Solarstrom aus derselben Immobilie

### Wo gilt Mieterstromzuschlag nach EEG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mieterstromzuschlag nach EEG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Mieterstromzuschlag nach EEG beantragen?

laufend, Saetze sinken halbjährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mieterstromzuschlag nach EEG mit anderen Förderungen kombinieren?

EEG-Einspeisevergütung für den nicht direkt gelieferten Strom Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mieterstromzuschlag nach EEG?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mieterstromzuschlag-nach-eeg-bundesnetzagentur-und-stromnetzbetreiber
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mieterstromzuschlag-nach-eeg-bundesnetzagentur-und-stromnetzbetreiber
