# MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen

MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 15.000 Euro |
| Mindestbetrag | 4.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kleinst- oder KMU nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Anmeldung im monatlichen Losverfahren, danach Antrag binnen 28 Tagen
- Kein Projektstart vor dem Zuwendungsbescheid

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen beantragen?

MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleinst- oder KMU nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 15.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60351/mittelstand-innovativ--digital-mid---digitale-sicherheit.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60351/mittelstand-innovativ--digital-mid---digitale-sicherheit.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mid-digitale-sicherheit-nordrhein-westfalen-nrw-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mid-digitale-sicherheit-nordrhein-westfalen-nrw-bank
