# Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg

Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Landes Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.700 Euro |
| Mindestbetrag | 1.700 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt, Programm läuft bis 31. Dezember 2030 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Drillings- oder Mehrlingsgeburt
- Personensorge und gemeinsamer Haushalt mit den Kindern
- Überwiegend eigene Betreuung und Erziehung
- Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt bei der L-Bank

## Kombinierbarkeit

Elterngeld, Kindergeld, Landesstiftung Familie in Not

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg beantragen?

Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg?

Der Höchstbetrag beträgt 1.700 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg beantragen?

Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt, Programm läuft bis 31. Dezember 2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Elterngeld, Kindergeld, Landesstiftung Familie in Not Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/mehrlingsgeburtenprogramm
- Antragstellung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/mehrlingsgeburtenprogramm
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mehrlingsgeburtenprogramm-baden-wuerttemberg-l-bank-im-auftrag-des-landes-baden-wuerttembe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mehrlingsgeburtenprogramm-baden-wuerttemberg-l-bank-im-auftrag-des-landes-baden-wuerttembe
