# Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung

Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug erhalten einen Mehrbedarf auf den Regelbedarf, weil sie die Pflege und Erziehung allein sicherstellen. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren. Ergibt die Berechnung mit 12 Prozent je Kind einen höheren Wert, gilt dieser, gedeckelt bei 60 Prozent des Regelbedarfs. Der Mehrbedarf wird zusammen mit dem laufenden Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld gezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Leistungen nach dem SGB II
- Alleinige Sorge für Pflege und Erziehung mindestens eines minderjährigen Kindes
- Keine andere Person im Haushalt, die sich wesentlich an der Betreuung beteiligt
- Angabe im laufenden Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter

## Kombinierbarkeit

Bildung und Teilhabe, Erstausstattung, Kindergeld

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung beantragen?

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Leistungen nach dem SGB II

### Wie viel Geld gibt es bei Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung mit anderen Förderungen kombinieren?

Bildung und Teilhabe, Erstausstattung, Kindergeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende-in-der-grundsicherung-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mehrbedarf-fuer-alleinerziehende-in-der-grundsicherung-jobcenter
