# Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Paragraf 49 SGB IX oder Eingliederungshilfe nach Paragraf 112 SGB IX erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 35 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag kann auch während einer angemessenen Übergangszeit nach Ende der Maßnahme weitergezahlt werden, etwa in der Einarbeitungszeit. Er wird zusammen mit dem laufenden Leistungsbezug bewilligt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Leistungen nach dem SGB II
- Laufende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe
- Anerkannte Behinderung

## Kombinierbarkeit

Regelbedarf, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben beantragen?

Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Leistungen nach dem SGB II

### Wie viel Geld gibt es bei Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben mit anderen Förderungen kombinieren?

Regelbedarf, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mehrbedarf-bei-behinderung-und-teilhabe-am-arbeitsleben-jobcenter-bundesagentur-fuer-arbei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mehrbedarf-bei-behinderung-und-teilhabe-am-arbeitsleben-jobcenter-bundesagentur-fuer-arbei
