# Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen

Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst die Teilnahme kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen ausserhalb des Landes. Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben für Standmiete und mit der Messe verbundene Dienstleistungen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent, jeweils höchstens 6.000 Euro je Messe. Gefördert werden maximal drei Beteiligungen im Jahr, bei Start-ups bis zu fuenf. Start-ups erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung im Förderportal eingehen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 6.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Export |
| Frist | laufend, Antrag vor verbindlicher Messeanmeldung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme
- Antrag vor der verbindlichen Anmeldung bei der Messe
- Maximal drei Beteiligungen je Jahr, Start-ups bis zu fuenf

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen beantragen?

Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern

### Wie viel Geld gibt es bei Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 6.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen beantragen?

laufend, Antrag vor verbindlicher Messeanmeldung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/messen-und-ausstellungen/
- Antragstellung: https://foerderportal.lfi-mv.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mecklenburg-vorpommern-foerderung-von-messen-und-ausstellungen-landesfoerderinstitut-meckl
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mecklenburg-vorpommern-foerderung-von-messen-und-ausstellungen-landesfoerderinstitut-meckl
