# Live 500

Live 500 unterstützt Musikclubs und regionale Konzertveranstalter, die Newcomer oder experimentelle Genres programmieren. Ziel sind der Erhalt der Programmvielfalt und eine fairere Vergütung der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. Die dritte Runde für 2025 und 2026 wurde am 29. September 2025 geschlossen. Ob und wann eine weitere Runde ausgeschrieben wird, gibt die Initiative Musik bekannt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | Runde 3 endete am 29. September 2025, nächste Runde noch nicht ausgeschrieben |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Musikspielstätte oder Veranstalter mit Newcomer- oder Nischenprogramm
- Faire Vergütung der auftretenden Künstlerinnen und Künstler

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Live 500 beantragen?

Live 500 richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Musikspielstätte oder Veranstalter mit Newcomer- oder Nischenprogramm

### Wo gilt Live 500?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Live 500 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Live 500 beantragen?

Runde 3 endete am 29. September 2025, nächste Runde noch nicht ausgeschrieben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Live 500?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/live-500-initiative-musik-ggmbh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/live-500-initiative-musik-ggmbh
