# LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
- Qualitätsstandards für Sicherheit und Komfort einhalten
- Anmeldung zur Programmaufnahme, danach Förderantrag beim Regierungspräsidium

## Kombinierbarkeit

Sonderprogramm Stadt und Land, Kommunalrichtlinie, Radnetz Deutschland

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg beantragen?

LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse

### Wie viel Geld gibt es bei LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderprogramm Stadt und Land, Kommunalrichtlinie, Radnetz Deutschland Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/radverkehr
- Antragstellung: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/radverkehr
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/lgvfg-foerderung-radverkehr-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/lgvfg-foerderung-radverkehr-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
