# KUNSTFONDS_SoloProjekt

Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Mindestbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur |
| Frist | jährliche Antragsfrist Mitte Februar |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Professionelle bildende Künstlerin oder Künstler
- Mindestantragssumme 5.000 Euro, Höchstsumme 30.000 Euro
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
- Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung ohne genehmigten vorzeitigen Beginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KUNSTFONDS_SoloProjekt beantragen?

KUNSTFONDS_SoloProjekt richtet sich an Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Professionelle bildende Künstlerin oder Künstler

### Wie viel Geld gibt es bei KUNSTFONDS_SoloProjekt?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KUNSTFONDS_SoloProjekt?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KUNSTFONDS_SoloProjekt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KUNSTFONDS_SoloProjekt beantragen?

jährliche Antragsfrist Mitte Februar Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KUNSTFONDS_SoloProjekt?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kunstfonds.de/foerderung/kunstfonds-soloprojekt/bewerbung-und-vergabe
- Antragstellung: https://www.kunstfonds.de/foerderung/kunstfonds-soloprojekt/bewerbung-und-vergabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kunstfonds-soloprojekt-stiftung-kunstfonds-gefoerdert-von-der-beauftragten-der-bundesregie
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kunstfonds-soloprojekt-stiftung-kunstfonds-gefoerdert-von-der-beauftragten-der-bundesregie
