# Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Mindestbetrag | 6.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Kultur |
| Frist | mehrere Antragsrunden pro Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Mindestausgaben von rund 10.000 Euro, Mindestfördersumme 6.000 Euro
- Eigenanteil von mindestens 40 Prozent, bei größeren Budgets mehr
- Nach drei Förderungen innerhalb von acht Runden ruht die Antragsberechtigung mindestens zwei Jahre

## Kombinierbarkeit

Exportförderung und Livemusikförderung der Initiative Musik im Rahmen des Jahresdeckels

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?

Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Selbstständige, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Künstler:innenförderung der Initiative Musik?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 30.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Künstler:innenförderung der Initiative Musik?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Künstler:innenförderung der Initiative Musik vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragen?

mehrere Antragsrunden pro Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Künstler:innenförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinieren?

Exportförderung und Livemusikförderung der Initiative Musik im Rahmen des Jahresdeckels Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Künstler:innenförderung der Initiative Musik?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung64-71/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kuenstler-innenfoerderung-der-initiative-musik-initiative-musik-ggmbh-im-auftrag-der-beauf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kuenstler-innenfoerderung-der-initiative-musik-initiative-musik-ggmbh-im-auftrag-der-beauf
