# Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR

Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Europäische Kommission, EACEA |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen, Selbstständige, Kommunen |
| Themen | Kultur |
| Frist | jährliche Aufrufe |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sitz in einem am Programm teilnehmenden Land
- Bei Kooperationsprojekten Partner aus mehreren Ländern
- Eigenanteil an den förderfähigen Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR beantragen?

Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR richtet sich an Vereine, Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Sitz in einem am Programm teilnehmenden Land

### Wo gilt Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR beantragen?

jährliche Aufrufe Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://culture.ec.europa.eu/creative-europe/creative-europe-culture-strand
- Antragstellung: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kreatives-europa-aktionsbereich-kultur-europaeische-kommission-eacea
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kreatives-europa-aktionsbereich-kultur-europaeische-kommission-eacea
