# Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)

Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Maßnahme und maximal 80 Prozent Förderquote für Gemeinden, die die ärztliche Versorgung vor Ort sichern. Gefördert werden Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen, kommunale Eigeneinrichtungen, Standort- und Wohnraumsuche, Mobilitätsangebote und Imagekampagnen zur Ärztegewinnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bewilligung durch das LGL |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Gesundheit und Pflege |
| Frist | Richtlinie gültig bis 31.12.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis 30.000
- Eigenanteil von mindestens 20 Prozent
- Einrichtung enthält mindestens ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenes haus- oder kinderärztliches Angebot
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR) beantragen?

Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinde im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis 30.000

### Wie viel Geld gibt es bei Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR) beantragen?

Richtlinie gültig bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/kommunalfoerderrichtlinie/
- Antragstellung: https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/kommunalfoerderrichtlinie/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunalfoerderrichtlinie-aerztliche-versorgung-bayern-kofoer-freistaat-bayern-staatsminis
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunalfoerderrichtlinie-aerztliche-versorgung-bayern-kofoer-freistaat-bayern-staatsminis
