# Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen

Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Der Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 250.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung, Energie |
| Frist | 31. August 2026 für das Haushaltsjahr 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kultureinrichtung, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert wird
- Eigentum oder Betrieb der Immobilie durch den Antragsteller
- Kein Neubau, kein kommerzieller Betrieb
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen beantragen?

Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Kultureinrichtung, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert wird

### Wie viel Geld gibt es bei Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 250.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen beantragen?

31. August 2026 für das Haushaltsjahr 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/kommunales-investitionsprogramm-kultur-investitionen-in-sanierung-klimaschutz-und-bauinstandsetzung/foerderrichtlinie-zum-kommunalen-investitionsprogramm-kultur-35540
- Antragstellung: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/kommunales-investitionsprogramm-kultur-investitionen-in-sanierung-klimaschutz-und-bauinstandsetzung/foerderrichtlinie-zum-kommunalen-investitionsprogramm-kultur-35540
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunales-investitionsprogramm-kultur-bremen-der-senator-fuer-kultur-der-freien-hansestad
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Bremen: https://antragio.com/bundesland/bremen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunales-investitionsprogramm-kultur-bremen-der-senator-fuer-kultur-der-freien-hansestad
