# Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | Programmlaufzeit bis 31.12.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen in NRW
- Bewilligter Bundesantrag nach der Gigabit-Richtlinie 2.0
- Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung vor Vorhabensbeginn

## Kombinierbarkeit

Gigabitförderung des Bundes 2.0

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen in NRW

### Wie viel Geld gibt es bei Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen beantragen?

Programmlaufzeit bis 31.12.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Gigabitförderung des Bundes 2.0 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15805/kofinanzierung-des-bundesprogramms-gigabitausbau-der-telekommunikationsnetze-in-deutschland-gigabit-rl-20.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15805/kofinanzierung-des-bundesprogramms-gigabitausbau-der-telekommunikationsnetze-in-deutschland-gigabit-rl-20.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kofinanzierung-gigabitausbau-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-bezirksregierung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kofinanzierung-gigabitausbau-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-bezirksregierung
