# Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen

Der Kleinprojektefonds ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefaellen bis zu 10.000 Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ländlichen Raum. Es gibt keine festen Antragsfristen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kunstschaffende in Sachsen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | laufend, keine festen Antragsfristen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kunst- oder Kulturprojekt in Sachsen
- Fördersumme in der Regel bis 5.000 Euro
- Antrag vor Projektbeginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen beantragen?

Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen richtet sich an Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kunst- oder Kulturprojekt in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen beantragen?

laufend, keine festen Antragsfristen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kulturland.sachsen.de/foerderung-3903.html
- Antragstellung: https://www.kulturland.sachsen.de/foerderung-3903.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kleinprojektefonds-kunst-und-kultur-sachsen-freistaat-sachsen-saechsisches-staatsministeri
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kleinprojektefonds-kunst-und-kultur-sachsen-freistaat-sachsen-saechsisches-staatsministeri
