# KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)

Das Programm finanziert den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, wenn diese Anteile für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung noetig sind, sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Genossenschaften. Der Kredit beträgt laut KfW bis zu 150.000 Euro, davon werden 15 Prozent als Tilgungszuschuss erlassen, also höchstens 22.500 Euro. Die Laufzeit reicht bis 35 Jahre bei 5 oder 10 Jahren Zinsbindung, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Antrag läuft vor dem Kauf der Anteile über ein Finanzierungsinstitut nach Wahl. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW im Auftrag des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Wohneigentum |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung
- Natürliche Person als Antragsteller
- Antrag vor Vorhabenbeginn über ein Finanzierungsinstitut
- Selbstnutzung der Wohnung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile) beantragen?

KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung

### Wie viel Geld gibt es bei KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-134-foerderung-genossenschaftlichen-wohnens-genossenschaftsanteile-kfw-im-auftrag-des
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-134-foerderung-genossenschaftlichen-wohnens-genossenschaftsanteile-kfw-im-auftrag-des
