# Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende

Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 55.400 Euro |
| Mindestbetrag | 40.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Vermieter |
| Themen | Neubau, Wohnen und Miete, Bildung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens vier Wohnheimplätze je Vorhaben
- Einzelzimmer über 12 Quadratmeter, Doppelzimmer über 16 Quadratmeter
- Miete 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete
- 30 Jahre Miet- und Belegungsbindung
- Mindestens 20 Prozent Eigenmittel
- Bewohner mit Wohnberechtigungsschein, Mindestmietdauer sechs Monate
- Schriftlicher Antrag mit Formular WU_0020 vor Vorhabensbeginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (34):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (24):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Vermieter. Zusätzlich gilt: Mindestens vier Wohnheimplätze je Vorhaben

### Wie viel Geld gibt es bei Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Der Höchstbetrag beträgt 55.400 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Für diesen Antrag sind 34 Angaben und 24 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/junges-wohnen.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/junges-wohnen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/junges-wohnen-bw-wohnheimplaetze-fuer-auszubildende-l-bank-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/junges-wohnen-bw-wohnheimplaetze-fuer-auszubildende-l-bank-baden-wuerttemberg
