# Interreg Bayern-Oesterreich

Interreg Bayern-Oesterreich fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen bayerischen und oesterreichischen Regionen. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, Umwelt und Klimaanpassung, Tourismus und Kultur sowie in der institutionellen Zusammenarbeit über die Grenze. Antragsteller sind Kommunen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen, die gemeinsam mit einem Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten. Zusätzlich gibt es einen Kleinprojektefonds für Begegnungsvorhaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Verwaltungsbehörde Land Salzburg, kofinanziert aus dem EFRE |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Forschung, Natur und Umwelt, Kultur |
| Frist | periodische Projektaufrufe |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens ein bayerischer und ein oesterreichischer Partner
- Projektwirkung im Programmgebiet
- Eigenanteil an den förderfähigen Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Interreg Bayern-Oesterreich beantragen?

Interreg Bayern-Oesterreich richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Mindestens ein bayerischer und ein oesterreichischer Partner

### Wo gilt Interreg Bayern-Oesterreich?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Interreg Bayern-Oesterreich vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Interreg Bayern-Oesterreich beantragen?

periodische Projektaufrufe Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Interreg Bayern-Oesterreich?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.interreg-bayaut.net/
- Antragstellung: https://www.interreg-bayaut.net/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/interreg-bayern-oesterreich-verwaltungsbehoerde-land-salzburg-kofinanziert-aus-dem-efre
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/interreg-bayern-oesterreich-verwaltungsbehoerde-land-salzburg-kofinanziert-aus-dem-efre
