# Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik

Reisekostenförderung für Auftritte deutscher Popularmusik- und Jazzacts im Ausland, bei Showcase-Festivals und Support-Touren. Pro Person gibt es in Europa 500 Euro für den ersten Auftritt und 100 Euro für jeden weiteren, ausserhalb Europas 1.000 Euro für den ersten und 250 Euro für jeden weiteren. Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, höchstens drei Bewilligungen pro Kalenderjahr. Die Konditionen gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Kultur, Export |
| Frist | laufend, sechs Wochen vor dem ersten Auftritt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in Deutschland bei mindestens 50 Prozent der Bandmitglieder
- Nachweis professioneller Musiktätigkeit anhand von mindestens drei Kriterien
- Schriftliche Auftrittsbestätigung des auslaendischen Veranstalters
- Antrag spätestens sechs Wochen vor dem ersten Auftrittstermin

## Kombinierbarkeit

Künstler:innenförderung der Initiative Musik im Rahmen des Jahresdeckels

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik beantragen?

Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik richtet sich an Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz in Deutschland bei mindestens 50 Prozent der Bandmitglieder

### Wie viel Geld gibt es bei Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik?

Der Höchstbetrag beträgt 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik beantragen?

laufend, sechs Wochen vor dem ersten Auftritt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik mit anderen Förderungen kombinieren?

Künstler:innenförderung der Initiative Musik im Rahmen des Jahresdeckels Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-live-und-showcasefoerderung/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-live-und-showcasefoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/internationale-live-und-showcasefoerderung-der-initiative-musik-initiative-musik-ggmbh-im
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/internationale-live-und-showcasefoerderung-der-initiative-musik-initiative-musik-ggmbh-im
