# Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII ist die Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Typisch sind voruebergehend Erwerbsgeminderte und Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Sie umfasst Regelsatz, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Die Regelbedarfsstufen entsprechen denen des Grundsicherungsgeldes.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Oertliche Sozialaemter |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 563 Euro |
| Mindestbetrag | 357 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Notwendiger Lebensunterhalt kann nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden
- Kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder dem vierten Kapitel des SGB XII
- Einkommen und Vermögen des Partners werden mit berücksichtigt

## Kombinierbarkeit

Bildung und Teilhabe, Hilfen zur Gesundheit, Rundfunkbeitragsbefreiung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beantragen?

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Notwendiger Lebensunterhalt kann nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden

### Wie viel Geld gibt es bei Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII?

Der Höchstbetrag beträgt 563 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII mit anderen Förderungen kombinieren?

Bildung und Teilhabe, Hilfen zur Gesundheit, Rundfunkbeitragsbefreiung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/sozialhilfe.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hilfe-zum-lebensunterhalt-nach-dem-sgb-xii-oertliche-sozialaemter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hilfe-zum-lebensunterhalt-nach-dem-sgb-xii-oertliche-sozialaemter
