# Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung)

Die hessische einzelbetriebliche Messeförderung bezuschusste hessische Unternehmen, die als Aussteller an Messen im In- und Ausland teilnahmen, mit 2.000 bis 4.000 Euro je Teilnahme und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zielgruppe waren KMU, Handwerks- und Kleinbetriebe sowie junge innovative Unternehmen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft und das Programm wird eingestellt, für 2027 und danach werden keine Anträge mehr bewilligt. Als Ersatz bleiben die hessischen Gemeinschaftsstände und Company Missions der Hessen Trade & Invest.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Hessen, Abwicklung über Hessen Trade & Invest und die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 4.000 Euro |
| Mindestbetrag | 2.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Export |
| Frist | keine Antragstellung mehr möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen mit Sitz in Hessen
- Teilnahme als Aussteller an einer Messe im In- oder Ausland
- Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung) beantragen?

Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung) richtet sich an Unternehmen und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Unternehmen mit Sitz in Hessen

### Wie viel Geld gibt es bei Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung)?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung) beantragen?

keine Antragstellung mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Hessische Messeförderung (einzelbetriebliche Förderung) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/messefoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hessische-messefoerderung-einzelbetriebliche-foerderung-land-hessen-abwicklung-ueber-hesse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hessische-messefoerderung-einzelbetriebliche-foerderung-land-hessen-abwicklung-ueber-hesse
