# Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | laufend; förderfähige Höchstbeträge sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Stadtstaaten und deren Eigenbetriebe
- Kommunale Unternehmen müssen stattdessen die Produkte 459 oder 522 nutzen
- Gebäude besteht seit mindestens fünf Jahren
- Verbesserung der Energieeffizienz oder Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
- Bestätigung zum Antrag (gBzA/BzA) vor Antragstellung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren KfW-Produkten für Kommunen nach den geltenden Kumulierungsregeln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422) beantragen?

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Stadtstaaten und deren Eigenbetriebe

### Wie viel Geld gibt es bei Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422) beantragen?

laufend; förderfähige Höchstbeträge sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren KfW-Produkten für Kommunen nach den geltenden Kumulierungsregeln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Gebäude-und-Einrichtungen/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Kommunen-(422)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Gebäude-und-Einrichtungen/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Kommunen-(422)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-kommunen-wohn-und-nichtwohngebaeude-kfw-422-kfw-bankengruppe-im-au
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/heizungsfoerderung-fuer-kommunen-wohn-und-nichtwohngebaeude-kfw-422-kfw-bankengruppe-im-au
