# Hauptstadtkulturfonds

Der Hauptstadtkulturfonds fördert herausragende Kulturprojekte mit überregionaler Ausstrahlung in Berlin. Er wird aus Bundesmitteln gespeist und über die Berliner Kulturverwaltung abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger und Kunstschaffende mit Projekten in Berlin. Beträge und Einreichfristen legt die jeweilige Ausschreibung fest.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin gemeinsam mit dem Bund |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | Fristen laut Ausschreibung des Fonds |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Projekt mit überregionaler Ausstrahlung
- Durchführung in Berlin
- Kein kommerzielles Vorhaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Hauptstadtkulturfonds beantragen?

Hauptstadtkulturfonds richtet sich an Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Projekt mit überregionaler Ausstrahlung

### Wo gilt Hauptstadtkulturfonds?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Hauptstadtkulturfonds vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Hauptstadtkulturfonds beantragen?

Fristen laut Ausschreibung des Fonds Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Hauptstadtkulturfonds?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
- Antragstellung: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/hauptstadtkulturfonds-senatsverwaltung-fuer-kultur-und-gesellschaftlichen-zusammenhalt-ber
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/hauptstadtkulturfonds-senatsverwaltung-fuer-kultur-und-gesellschaftlichen-zusammenhalt-ber
