# Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger hilfebedürftiger Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgeloest, die Regelbedarfsstufen selbst bleiben unveraendert. Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 7 bis 14 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit, also dass Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 563 Euro |
| Mindestbetrag | 357 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
- Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden taeglich
- Gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Hilfebedürftigkeit, Einkommen und Vermögen decken den Bedarf nicht

## Kombinierbarkeit

Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Bildung und Teilhabe, Wohngeld ist ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf beantragen?

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze

### Wie viel Geld gibt es bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf?

Der Höchstbetrag beträgt 563 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf mit anderen Förderungen kombinieren?

Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Bildung und Teilhabe, Wohngeld ist ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__20.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/grundsicherungsgeld-frueher-buergergeld-regelbedarf-jobcenter-bundesagentur-fuer-arbeit-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/grundsicherungsgeld-frueher-buergergeld-regelbedarf-jobcenter-bundesagentur-fuer-arbeit-un
