# Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.400 Euro |
| Mindestbetrag | 1.400 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Studierende |
| Themen | Gründung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 18 Jahre alt, fachliche und kaufmaennische Eignung
- Neugründung oder Gründung liegt höchstens zwölf Monate zurück
- Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt und neuartigem Produkt oder neuartiger Dienstleistung
- Vollständiges Unternehmenskonzept und fachliche Stellungnahme zum Innovationscharakter
- Positives Votum der Fachjury vor der Antragstellung
- Zwischen- und Abschlussbericht, Abschlussbericht spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Studierende. Zusätzlich gilt: Mindestens 18 Jahre alt, fachliche und kaufmaennische Eignung

### Wie viel Geld gibt es bei Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern?

Der Höchstbetrag beträgt 2.400 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/existenzgruendung-und-uebernahme/gruendungsstipendien
- Antragstellung: https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/existenzgruendung-und-uebernahme/gruendungsstipendien
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gruendungsstipendium-mecklenburg-vorpommern-gesellschaft-fuer-struktur-und-arbeitsmarktent
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gruendungsstipendium-mecklenburg-vorpommern-gesellschaft-fuer-struktur-und-arbeitsmarktent
