# GO-Bio next

GO-Bio next fördert die Entwicklung innovativer Forschungs- und Entwicklungsansaetze in den Lebenswissenschaften mit Kommerzialisierungspotenzial. In Phase 1 werden gründungsorientierte Forschungsteams an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, in Phase 2 kleine technologieorientierte Unternehmen, die idealerweise aus Phase 1 hervorgegangen sind und eine privatwirtschaftliche Kofinanzierung durch Investoren nachweisen. Jede Phase dauert maximal drei Jahre, insgesamt sind bis zu sechs Jahre möglich. Die Förderbeträge werden individuell anhand der Projektinhalte kalkuliert, Pauschalsummen gibt es nicht. Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung sind ausgeschlossen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen |
| Themen | Gründung, Forschung, Gesundheit und Pflege |
| Frist | Projektskizzen zum 15. Maerz und 15. September, Vollanträge zum 1. August und 1. Februar |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Phase 1: gründungsorientiertes Forschungsteam an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Phase 2: kleines technologieorientiertes Unternehmen mit nachgewiesener privatwirtschaftlicher Kofinanzierung durch Investoren
- Themenfeld Lebenswissenschaften, Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung ausgeschlossen
- Zweistufiges Verfahren mit Projektskizze und anschließendem Vollantrag

## Kombinierbarkeit

Quereinstieg in Phase 2 ist für EXIST-geförderte Vorhaben bis zum 1. August 2026 möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann GO-Bio next beantragen?

GO-Bio next richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Phase 1: gründungsorientiertes Forschungsteam an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung

### Wo gilt GO-Bio next?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich GO-Bio next vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich GO-Bio next beantragen?

Projektskizzen zum 15. Maerz und 15. September, Vollanträge zum 1. August und 1. Februar Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich GO-Bio next mit anderen Förderungen kombinieren?

Quereinstieg in Phase 2 ist für EXIST-geförderte Vorhaben bis zum 1. August 2026 möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für GO-Bio next?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.go-bio.de/gobio/de/go-bio/go-bio-next/go-bio-next.html
- Antragstellung: https://www.go-bio.de/gobio/de/go-bio/go-bio-next/go-bio-next.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/go-bio-next-bundesministerium-fuer-forschung-technologie-und-raumfahrt-bmftr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/go-bio-next-bundesministerium-fuer-forschung-technologie-und-raumfahrt-bmftr
