# Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)

Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Projektträger aconium GmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | Infrastrukturanträge im Aufruf 2026 bis 15.09.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist eine Gebietskörperschaft oder ein kommunales Unternehmen
- Durchgeführtes Markterkundungsverfahren
- Wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung

## Kombinierbarkeit

Landeskofinanzierungen der Bundesländer, zum Beispiel NRW oder Bayern

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) beantragen?

Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine Gebietskörperschaft oder ein kommunales Unternehmen

### Wie viel Geld gibt es bei Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) beantragen?

Infrastrukturanträge im Aufruf 2026 bis 15.09.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) mit anderen Förderungen kombinieren?

Landeskofinanzierungen der Bundesländer, zum Beispiel NRW oder Bayern Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://gigabitbuero.de/foerderung/
- Antragstellung: https://projekttraeger-breitband.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gigabitfoerderung-des-bundes-2-0-gigabit-richtlinie-2-0-bundesministerium-fuer-verkehr-pro
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gigabitfoerderung-des-bundes-2-0-gigabit-richtlinie-2-0-bundesministerium-fuer-verkehr-pro
