# Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase

Beschäftigte können sich für bis zu drei Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehoerigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Voraussetzung ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, nachgewiesen durch ein aerztliches Zeugnis. Ein anerkannter Pflegegrad ist dafuer nicht erforderlich. Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage nach dem Pflegezeitgesetz |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Naher Angehoeriger mit progredienter, nicht heilbarer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung
- Aerztliches Zeugnis über die Erkrankung
- Ankuendigung gegenueber dem Arbeitgeber in Textform
- Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem zinslosen Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase beantragen?

Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Naher Angehoeriger mit progredienter, nicht heilbarer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung

### Wo gilt Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem zinslosen Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html
- Antragstellung: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/berufliche-freistellung-und-darlehen/begleitung-angehoeriger-in-der-letzten-lebensphase
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/freistellung-zur-begleitung-in-der-letzten-lebensphase-arbeitgeber-auf-gesetzlicher-grundl
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/freistellung-zur-begleitung-in-der-letzten-lebensphase-arbeitgeber-auf-gesetzlicher-grundl
