# Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen

Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 12.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Zuwanderung und Integration |
| Frist | Anträge grundsätzlich bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hessen ohne professionalisierte Organisationsstrukturen
- Vorstand und Mitglieder überwiegend mit Migrationsgeschichte, Ziele an den Lebensrealitäten von Menschen mit Migrationsgeschichte orientiert
- Projektbeginn erst nach Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt

## Kombinierbarkeit

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen beantragen?

Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hessen ohne professionalisierte Organisationsstrukturen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen?

Der Höchstbetrag beträgt 12.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen beantragen?

Anträge grundsätzlich bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/foerderung-von-migrantenorganisationen
- Antragstellung: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/foerderung-von-migrantenorganisationen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-migrantenorganisationen-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbeit-integr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-migrantenorganisationen-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbeit-integr
