# Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen

Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium des Innern und für Sport |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.000.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sport, Sanierung |
| Frist | 1. Oktober eines jeden Jahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinnütziger Sportverein in Hessen
- Investitionsvolumen ab 250.000 Euro
- Einreichung über Stadt oder Gemeinde beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt
- Anmeldung bis zum 1. Oktober des Vorjahres

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen beantragen?

Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinnütziger Sportverein in Hessen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen beantragen?

1. Oktober eines jeden Jahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.landessportbund-hessen.de/sportpolitik/foerderung-fuer-vereinssportstaetten/
- Antragstellung: https://www.landessportbund-hessen.de/sportpolitik/foerderung-fuer-vereinssportstaetten/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-des-vereinseigenen-sportstaettenbaus-hessen-hessisches-ministerium-des-innern-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-des-vereinseigenen-sportstaettenbaus-hessen-hessisches-ministerium-des-innern-u
