# Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen

Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Auftrag des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300 Euro |
| Mindestbetrag | 300 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- Anschaffung einer Stecker-PV-Anlage einschließlich Montageset
- Elektronische Antragstellung über das Förderportal der SAB
- Zweckbindungsfrist von drei Jahren

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen beantragen?

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz im Freistaat Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen?

Der Höchstbetrag beträgt 300 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20037-Foerderrichtlinie-Erneuerbare-Energien-und-Speicher
- Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-erneuerbare-energien-und-speicher-teil-b-stecker-pv-anlagen-saechsische
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-erneuerbare-energien-und-speicher-teil-b-stecker-pv-anlagen-saechsische
