# Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen

Bremen fördert die Entsiegelung privater Flächen, damit Regenwasser wieder versickern kann und die Kanalisation entlastet wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro und maximal 40 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Die entsiegelte Fläche muss größer als 20 Quadratmeter sein und darf innerhalb von zehn Jahren nicht neu versiegelt werden. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung von Schwammstadtmaßnahmen auf privaten Flächen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen, abgewickelt durch die Bremer Umwelt Beratung |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zu entsiegelnde Fläche ist größer als 20 Quadratmeter
- Antragstellende sind Grund- oder Gebäudeeigentümer oder sonst dinglich Verfuegungsberechtigte
- Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
- Keine Neuversiegelung der Fläche innerhalb von zehn Jahren
- Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen beantragen?

Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Zu entsiegelnde Fläche ist größer als 20 Quadratmeter

### Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Das Programm ist regional begrenzt auf Bremen.

### Muss ich Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Schwammstadt - Entsiegelung von Flächen?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/foerderung-fuer-die-entsiegelung-von-flaechen-beantragen-17485
- Antragstellung: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/foerderung-fuer-die-entsiegelung-von-flaechen-beantragen-17485
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-schwammstadt-entsiegelung-von-flaechen-senatorin-fuer-umwelt-klima-und-wis
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-schwammstadt-entsiegelung-von-flaechen-senatorin-fuer-umwelt-klima-und-wis
