# Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre

Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität, Ehrenamt |
| Frist | jährliche Antragsfrist 1. März bis 30. April |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ehrenamtlich betriebenes, lokal organisiertes Verkehrsangebot
- Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots
- Antragstellung innerhalb der jährlichen Antragsfrist

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre beantragen?

Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Ehrenamtlich betriebenes, lokal organisiertes Verkehrsangebot

### Wo gilt Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre beantragen?

jährliche Antragsfrist 1. März bis 30. April Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/gemeinschaftsverkehre
- Antragstellung: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/gemeinschaftsverkehre
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-gemeinschaftsverkehre-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-gemeinschaftsverkehre-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg
