# ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)

Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens. Bei Neugründungen werden 400 Euro je Tagewerk und maximal fünf Tagewerke gefördert, also bis zu 2.000 Euro. Bei Unternehmensnachfolgen sind es 500 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerke, also bis zu 5.000 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung |
| Frist | laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen
- Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet
- Beratungsvertrag noch nicht abgeschlossen
- Nachweis einschlägiger Vorerfahrung, etwa frühere Selbständigkeit, Leitungserfahrung, Berufsausbildung oder Gründerseminar mit mindestens 15 Stunden
- Antragstellung über das SAB-Förderportal innerhalb von zwei Monaten nach der Beraterempfehlung einer anerkannten Kammer
- Ausgeschlossen sind Vorhaben in Buchführung, Unternehmensberatung, Steuerberatung sowie Rechts- und Notarberufen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen) beantragen?

ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen) richtet sich an Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen

### Wie viel Geld gibt es bei ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen) beantragen?

laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/gr%C3%BCndungsberatungen
- Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/gr%C3%BCndungsberatungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/esf-plus-foerderung-von-beratungsleistungen-in-der-vorgruendungsphase-sachsen-saechsische
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/esf-plus-foerderung-von-beratungsleistungen-in-der-vorgruendungsphase-sachsen-saechsische
