# Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Sanierung, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Energieaudit erfuellt die Anforderungen der DIN EN 16247 und des Paragraf 8a EDL-G
- Auditor ist in der BAFA-Energieauditorenliste geführt
- Antragstellung im BAFA-Portal vor Beginn des Vorhabens

## Kombinierbarkeit

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 beantragen?

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Energieaudit erfuellt die Anforderungen der DIN EN 16247 und des Paragraf 8a EDL-G

### Wie viel Geld gibt es bei Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul1_Energieaudit/modul1_energieaudit_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul1_Energieaudit/modul1_energieaudit_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energieberatung-nichtwohngebaeude-modul-1-energieaudit-din-en-16247-bundesamt-fuer-wirtsch
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energieberatung-nichtwohngebaeude-modul-1-energieaudit-din-en-16247-bundesamt-fuer-wirtsch
